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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Letzte Ãœberarbeitung: 25.03.2022

Einführung

Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) regeln den Fahrzeugmietvertrag, der Sie an Atlanti Camper bindet. Indem Sie während des Reservierungsvorgangs das Kästchen „Ich akzeptiere“ ankreuzen, akzeptieren Sie die Bedingungen ohne jeglichen Vorbehalt. Wir empfehlen Ihnen daher, diese sorgfältig zu lesen. Sie können diese Bedingungen auch im PDF-Format herunterladen, indem Sie auf diesen Link klicken.

Atlanti Camper behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Im Falle einer Änderung bleiben die geltenden Bedingungen am Tag der Reservierungsanfrage des Mieters in Kraft.

 

 

1) - Begriffe und Definitionen

„Mieter“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, in deren Namen der Mietvertrag abgeschlossen wird, sowie die im Mietvertrag genannten Fahrer. Wenn der Mieter eine natürliche Person ist, ist er auch Hauptfahrer und Vertragsunterzeichner. Handelt es sich bei dem Mieter um eine juristische Person (Beispiele: Unternehmen, Verein etc.), so ist der Haupttreiber der Vertragsunterzeichner.

„Atlanti Camper“, „Vermieter“ und „Agentur“ bezeichnet das Unternehmen Atlanti Camper.

„Fahrzeug“ bezeichnet das gemietete Fahrzeug.

„Vertrag“ bezeichnet den zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag, vorbehaltlich dieser Allgemeinen Mietbedingungen.

 

 

2) - Bedingungen in Bezug auf den Mieter

Der auf dem Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der des Hauptfahrers, der bei der Unterzeichnung des besagten Vertrags anwesend sein muss und dem die mit der Anmietung verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Es ist möglich, zusätzliche Fahrer hinzuzufügen, die im Mietvertrag gegen Zahlung eines Aufpreises pro Fahrer erwähnt werden. Außer aus berechtigten und unvorhersehbaren Gründen sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.

Der Mieter, der bei Atlanti Camper mieten möchte, muss mindestens 18 (achtzehn) Jahre alt sein und über eine B-Lizenz (VL Tourismus) verfügen.

Der Mieter muss bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vorlegen:

  • Ein gültiges Ausweisdokument;

  • Eine gültige gültige Lizenz. Außerhalb der Europäischen Union ausgestellte Genehmigungen müssen in französischer Sprache verfasst oder von einer amtlichen Ãœbersetzung begleitet sein; wenn nicht, muss eine internationale Genehmigung der Originalgenehmigung beigefügt werden;

  • Ein Zahlungsmittel, um die Miete zu bezahlen;

  • Eine internationale Bankkarte auf seinen Namen für die Zahlung der Kaution – Betrag, der während der Anmietung nicht eingezogen wurde (siehe Artikel 9).

 

Bei Nichtvorlage dieser Dokumente behält sich Atlanti Camper das Recht vor, das Fahrzeug nicht zu vermieten. Atlanti Camper behält sich außerdem das Recht vor, das Fahrzeug am Tag der Abholung des Fahrzeugs nicht zu vermieten, wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er das erforderliche Mindestalter erreicht hat,  und/oder keinen gültigen Führerschein besitzt und/oder die Kaution nicht zahlen kann. In keinem Fall kann Atlanti Camper für diese Mietverweigerung verantwortlich gemacht werden und gewährt keine Entschädigung.

Für den Fall, dass dem Mieter während der Anmietung der Führerschein entzogen wird oder seine Punktezahl Null wird, wodurch sein Führerschein ungültig wird, und wenn im Mietvertrag kein zweiter Fahrer angegeben ist, muss der Mieter das Fahrzeug zurückbringen auf seine Kosten und alle in diesem Zusammenhang eventuell anfallenden Kosten bleiben in seiner Verantwortung.

Der Mieter und die berechtigten Fahrer haften gegenüber dem Vermieter für die vollständige Erfüllung dieser Mietbedingungen. Sobald das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und bis zu seiner Rückgabe übernimmt der Mieter die volle Verantwortung gemäß Artikel 1384 des Zivilgesetzbuchs. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Miete sofort und automatisch ohne Begründung oder Entschädigung zu kündigen, wenn der Mieter gegen eine der wesentlichen Pflichten des Mietvertrages verstößt, insbesondere gegen die Fahrzeugnutzungsbedingungen, die Zahlungs- und Rückgabebedingungen .

 

 

3) - Mietpreise

Die anwendbaren Mietpreise sind diejenigen, die von Atlanti Camper zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt und im Mietvertrag genannt werden. Die angezeigten Preise sind in Euro inklusive aller Steuern angegeben (französische Mehrwertsteuer und ggf. andere anfallende Steuern). Atlanti Camper behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern.

Sobald die Anzahlung geleistet wurde, ist der Preis für die Fahrzeugmiete fest und garantiert und kann von Atlanti Camper nicht mehr geändert werden, auch nicht im Falle von Wechselkursschwankungen. Tatsächlich kann der Mieter nach Zahlung der von Atlanti Camper bei der Buchung verlangten Anzahlung keine Änderung des gezahlten Preises im Falle von Werbeangeboten von Atlanti Camper nach dieser Zahlung verlangen.

Die Mietpreise werden nach den Angaben des Mieters bei der Buchung berechnet. Jede spätere Änderung einer Reservierung kann zu einer Änderung des Mietpreises führen (siehe Artikel 5).

 

Der bei der Buchung angegebene Mietpreis beinhaltet:

  • Ein Meilenpaket, das auf der Grundlage der Anzahl der Miettage berechnet wird (im Mietvertrag angegeben);

  • Pflichtversicherung: Haftpflicht / Haftpflicht;

  • Zusatzversicherung: Diebstahl und Feuer mit Selbstbehalt;

  • Lokale Steuern (MwSt.);

  • Die bei der Buchung abgeschlossenen Optionen (Kautionsreduktion, Zweitfahrer etc.).

 

Dieser Preis beinhaltet nicht:

  • Kraftstoff ;

  • Ãœberschüssiger Kilometerstand;

  • Die Kaution ist per internationaler Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers zu hinterlegen, unabhängig von der abgeschlossenen Zusatzversicherung;

  • Nicht versicherte Schäden, insbesondere im Fahrzeuginnenraum oder bei einer Reifenpanne;

  • Der von Atlanti Camper belastete Selbstbeteiligungsbetrag im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs ohne bekannte Drittpartei;

  • Schäden am Fahrzeug ohne gütliche Unfallanzeige;

  • Zeitüberschreitungen, die zu einer von Atlanti Camper festgelegten Strafe führen und zu einer zusätzlichen Rechnungsstellung führen;

  • Die Höhe der Bußgelder sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten. Der Mieter bleibt allein verantwortlich für gegen ihn festgestellte Bußgelder, Bußgelder und Anzeigen sowie für etwaige Zollverfolgungen;

  • Etwaige Kosten für die Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs.

 

 

4) - Reservierung und Zahlung

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt der Mieter Atlanti Camper ausdrücklich, seine Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit den Beträgen zu belasten, die den Atlanti Camper-Mietdiensten entsprechen. Der Mieter ermächtigt Atlanti Camper auch, seine Karte mit allen in diesem Vertrag genannten zusätzlichen Gebühren zu belasten.

Zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website www.atlanticamper.com oder in einer Agentur muss der Mieter 50 % (fünfzig Prozent) des Gesamtpreises für die Mietleistungen bezahlen. Der Rest des Atlanti Camper-Service, dh die verbleibenden 50 % (fünfzig Prozent) sind bei der Übernahme des gemieteten Fahrzeugs am Sitz der Atlanti Camper-Agentur zu bezahlen.

Der Gesamtrechnungspreis beinhaltet den Mietbetrag (inkl. MwSt.) für: die Fahrzeugkategorie, die Daten, die online zahlbaren optionalen Services (Zusatzausstattung, Zusatzversicherungspaket usw.) sowie die in den Preisen enthaltenen Elemente zum Zeitpunkt der Buchung zu den von Atlanti Camper angegebenen Preisen. Alle anderen Ausstattungen und optionalen Dienstleistungen, die der Mieter nach der Reservierung abonnieren möchte, werden bei der Übernahme des Fahrzeugs direkt an die Agentur bezahlt.

Der Mieter ermächtigt Atlanti Camper außerdem, seine Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit etwaigen zusätzlichen Kosten am Ende der Miete zu belasten, falls Kraftstoff fehlt oder der Kilometerstand größer ist als das abonnierte Paket gemäß den im Vertrag festgelegten Tarifen. Die Anzahl der während der Laufzeit des Mietvertrags zurückgelegten Kilometer entspricht der Zählerstand des Fahrzeugs. Wenn der Kilometerzähler aus einem anderen Grund als einem technischen Defekt nicht funktioniert hat, muss der Mieter die Kilometerpauschale auf der Grundlage von 200 (zweihundert) Kilometern pro Miettag bezahlen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung behält sich Atlanti Camper außerdem das Recht vor, Verwaltungsgebühren zu erheben (vgl. Artikel 17).

Bei Nichtzahlung oder Nichtzahlung akzeptiert der Mieter ausdrücklich den Verfall der Frist für nicht fällige Rechnungen und die fristlose Kündigung des Vertrages sowie die sofortige Rückgabe der Mietfahrzeuge.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (Fälligkeitsdatum der Rechnung) schuldet der Mieter eine Verzugsstrafe auf den fälligen Betrag berechnet zum geltenden gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 10 % (zehn Prozent). Darüber hinaus ermächtigt der Mieter Atlanti Camper, die Kaution (siehe Artikel 9) zu belasten, um den fälligen Betrag einzuziehen.

 

 

5) - Änderung oder Stornierung der Reservierung

Der Mieter kann seine Reservierung gemäß den folgenden Bedingungen ändern oder stornieren:

  • Wenn der Preis der geänderten Miete bei einer Änderung höher ist als der ursprünglich zu zahlende Gesamtbetrag, wird die Differenz in Rechnung gestellt und muss bei der Ãœbernahme des Fahrzeugs bezahlt werden. Wenn der Preis der geänderten Reservierung niedriger ist als der ursprüngliche Gesamtbetrag, wird dem Mieter die Differenz nicht erstattet.

  • Wenn ein Stornierungsantrag mehr als 1 (ein) Monat vor Abholung des Fahrzeugs oder mehr als 15 (fünfzehn) Tage im Zusammenhang mit einer Gesundheitskrise im Zusammenhang mit COVID-19 gestellt wird, wird eine feste Dateiverwaltungsgebühr in Höhe von 30 € erhoben (dreißig Euro) einschließlich Steuern werden dem Kunden in Rechnung gestellt und von der geleisteten Anzahlung einbehalten. Der Rest der Kaution wird zurückerstattet (vgl. Artikel 8).

  • Wenn eine Stornierungsanfrage weniger als 1 (einen) Monat vor Abholung des Fahrzeugs oder weniger als 15 (fünfzehn) Tage im Zusammenhang mit einer Gesundheitskrise im Zusammenhang mit COVID-19 erfolgt, werden Stornierungsgebühren erhoben. Diese Kosten belaufen sich auf die zum Zeitpunkt der Buchung geleistete erste Zahlung, dh 50 % (fünfzig Prozent) des Gesamtbetrags. Wenn der Mieter sein Fahrzeug nicht innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach dem in seiner Reservierung angegebenen Reservierungsdatum in Besitz nimmt, ist dies seinerseits eine Stornierung wert.

  • Im Falle einer Eindämmung im Zusammenhang mit einer Gesundheitskrise im Zusammenhang mit COVID-19 werden alle Reservierungen automatisch storniert Atlanti Camper verpflichtet sich, die erhaltenen Beträge als vom Mieter geleistete Kaution vollständig zu erstatten (siehe Artikel 8).

 

 

6) - Verlängerung der Miete

Um die Anmietung des Fahrzeugs zu verlängern, muss der Mieter den Vermieter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Rückgabedatum kontaktieren. Dem Antrag auf Verlängerung der Miete muss die erforderliche Bestimmung beigefügt werden, andernfalls werden Sie zivil- und strafrechtlichen Verfahren wegen widerrechtlicher Aneignung des Fahrzeugs ausgesetzt.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verlängerung ohne Entschädigung für den Mieter abzulehnen, wobei letzterer verpflichtet ist, das Fahrzeug zum ursprünglich vorgesehenen Termin zurückzugeben.

 

 

7) - Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs

Für den Fall, dass Atlanti Camper nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zum geplanten Miettermin an den Mieter zu vermieten, verpflichtet sich Atlanti Camper, die erhaltenen Beträge als vom Mieter geleistete Kaution (vgl. Punkt 8) vollständig zu erstatten.

In keinem Fall kann der Mieter bei Reparaturen während der Mietzeit Schadensersatz für die Stornierung der Miete oder die Stilllegung verlangen. Atlanti Camper kann daher nicht für Verluste und/oder Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter durch diese Stornierung entstehen.

 

 

8) - Rückerstattung

Im Falle einer Stornierung der Reservierung in Fällen, die gemäß diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen Anspruch auf Rückerstattung begründen, erfolgt die Rückerstattung innerhalb von maximal 21 (einundzwanzig) Tagen nach dem Datum der Stornierung per Gutschrift Kreditkarte, die bei der Buchung verwendet wurde, per Scheck oder Banküberweisung, adressiert an den Namen des Mieters und an die bei der Buchung angegebene Adresse.

 

 

9) - Kaution / Kaution

Die Höhe der Kaution entspricht dem Selbstbehalt des abgeschlossenen Versicherungspakets Basic, Medium oder Premium. Sie beträgt jeweils 2.000 € (zweitausend Euro) einschließlich Steuern, 1.000 € (eintausend Euro) einschließlich Steuern oder 500 € (fünfhundert Euro) einschließlich Steuern. Die Höhe der Kaution wird während der Mietzeit nicht eingelöst. Es soll Atlanti Camper die Zahlung des Mietpreises garantieren, gegebenenfalls erhöht um die finanzielle Verantwortung, für die der Mieter im Falle von Schäden am Fahrzeug oder im Falle eines Diebstahls haftbar gemacht werden könnte.

Die Kaution wird maximal 10 (zehn) Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet, diese Frist kann bis zur vollständigen Zahlung der folgenden möglichen Kosten durch den Mieter verlängert werden:

  • Fahrzeugreparaturkosten;

  • Tickets und administrative Bearbeitungsgebühren;

  • Tanken;

  • Gebühr für Mehrkilometer: 0,35 € (fünfunddreißig Cent) inklusive Steuer pro zusätzlichem Kilometer;

  • Reinigungskosten;

  • Verspätungszuschläge bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs.

 

Der Mieter ermächtigt Atlanti Camper zur sofortigen Abbuchung der gesamten oder eines Teils der Kaution zur Deckung dieser Kosten. Nach Sachschäden, sofern diese die Expertise eines Reparateurs oder Aufbauherstellers erfordern, wird eine Rechnung erstellt und dem Mieter nach seinem Rückgabetermin zugesandt. Diese Rechnung führt entweder zu einer zusätzlichen Zahlung durch den Mieter oder zu einer Erstattung durch Atlanti Camper im Falle einer Überzahlung.

 

 

10) - Fahrzeugzustand

Das Fahrzeug wird in augenscheinlich gut funktionierendem Zustand und mit Reifen in gutem Zustand geliefert. Mit Unterzeichnung des Vertrages übernimmt der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich befindet, und verpflichtet sich, es in demselben Zustand zurückzugeben. Dem Vertrag ist eine Beschreibung des Fahrzeugs beigefügt, in der alle sichtbaren Schäden, die Anzahl der gefahrenen Kilometer und der Kraftstoffstand angegeben sind.

Der Mieter verpflichtet sich, vor Verlassen der Agentur zu prüfen, ob der Zustand des Fahrzeugs der Beschreibung entspricht. Gegebenenfalls muss der Mieter dies dem Vermieter melden. Andernfalls gilt das Fahrzeug als konform mit der Beschreibung. Atlanti Camper berücksichtigt keine Beschwerden über sichtbare Schäden, die nicht in der Beschreibung angegeben sind.

Atlanti Camper stellt dem Mieter ein vollgetanktes Fahrzeug zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Andernfalls wird ihm der fehlende Kraftstoff bei seiner Rückgabe gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen in Rechnung gestellt.

 

 

11) - Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich:

  • das Fahrzeug nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern fahren lassen;

  • Verwenden und warten Sie das Fahrzeug angemessen unter normalen Nutzungsbedingungen;

  • Geben Sie das Fahrzeug in demselben sauberen Zustand zurück, in dem es übernommen wurde, nämlich in einem einwandfreien Zustand innen und außen. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungsgebühren zu erheben;

  • Verwenden Sie nicht scheuernde Materialien zum Reinigen des Innenraums oder Äußeren des Fahrzeugs;

  • Fahren Sie nur auf Straßen, die für den Autoverkehr geeignet sind;

  • Reisen Sie nicht außerhalb der Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums. Bei Nichteinhaltung dieses Gebiets kann der Mieter die Versicherungsgarantie nicht in Anspruch nehmen und ist für Schäden, Verluste oder Diebstahl voll verantwortlich;

  • Verwenden Sie das Fahrzeug in Ãœbereinstimmung mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und allgemeiner in Ãœbereinstimmung mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen des Landes, in dem es fährt;

  • Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters keine anderen Fahrzeuge, Anhänger oder andere Gegenstände ankuppeln und keine Veränderungen am Fahrzeug vornehmen;

  • Ãœberladen Sie das Fahrzeug nicht;

  • Verriegeln Sie das Fahrzeug, wenn es geparkt ist, und verwenden Sie alle Alarm- und/oder Diebstahlsicherungen, mit denen es ausgestattet ist;

  • Keine Tiere an Bord des Fahrzeugs ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters unterbringen;

  • Rauchen oder dampfen Sie nicht im Fahrzeug;

  • Verwenden Sie das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss eines alkoholischen Zustands oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen;

  • keine Waren oder Gegenstände zu transportieren, die durch die geltende Gesetzgebung des Landes oder der Länder, in denen das Fahrzeug während der Anmietung unterwegs ist, verboten sind;

  • Das Fahrzeug nicht untervermieten, Passagiere gegen Gebühr oder über die Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeug hinaus befördern;

  • Verwenden Sie das Fahrzeug nicht für illegale, unmoralische oder vom Hersteller nicht beabsichtigte Zwecke.

 

 

12) – Fahrzeugwartung

Die routinemäßige Wartung des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung des Mieters. Daher muss der Mieter je nach Anzahl der während der Miete gefahrenen Kilometer die üblichen Kontrollen gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchführen (Motorölstand über 1000 (eintausend) Kilometer, Reifendruck usw.). Der Mieter hat stets auf die von den Warnleuchten abgegebenen Signale zu achten und die damit verbundenen Maßnahmen wie eine eventuelle Notbremsung zu ergreifen. Die Wartungs- und Gebrauchshandbücher für das Fahrzeug sind auf Anfrage bei der Agentur erhältlich.

 

 

13) - Pannen, Unfälle und Diebstähle

Im Falle eines Zwischenfalls oder einer Panne des Lieferwagens liegt es in der Verantwortung des Mieters:

  • den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser ggf. das Hilfeleistungsverfahren einleiten kann;

  • Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Reparatur oder den Austausch von Teilen vorzunehmen;

  • Im Falle von Reparaturen oder Austausch von Teilen, die mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt wurden, die Rechnungen auf den Namen des Vermieters zu erstellen und aufzubewahren.

 

Im Falle einer nicht vom Mieter zu vertretenden Panne verpflichtet sich Atlanti Camper, alle Kosten der Pannenhilfe und Reparatur des Fahrzeugs zu tragen und dem Mieter den vollen Betrag für die noch nicht abgelaufenen Miettage zu erstatten.

 

Im Falle eines Fahrzeugunfalls, an dem ein Dritter beteiligt ist, liegt es in der Verantwortung des Mieters:

  • Ein gütliches Versicherungsgutachten auszufüllen, auch wenn das Fahrzeug keine offensichtlichen Schäden aufweist (ansonsten wird der Mieter haftbar gemacht), der Folgendes ermöglicht:

    • Identifizieren Sie die Bedingungen der Katastrophe und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Parteien (Mieter und Dritte);

    • Zur Identifizierung des Dritten: Name, Telefonnummer, Führerscheinnummer, Registrierungsnummer.

  • Benachrichtigen Sie unverzüglich den Vermieter, damit dieser:

    • Den Versicherungsanspruch innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden melden;

    • Leiten Sie ggf. das Hilfeverfahren ein.

 

Im Falle eines am Fahrzeug verursachten Schadens muss der Mieter administrative Bearbeitungskosten in Höhe von 30 € (dreißig Euro) einschließlich Steuern und Immobilisierungskosten zahlen, die nach der Kategorie des Fahrzeugs berechnet werden und erstattungsfähig sind, falls er nicht verantwortlich ist verlobt sein.

 

Im Falle eines Diebstahls oder versuchten Einbruchs, der zu einer Beschädigung des Lieferwagens führt, liegt es in der Verantwortung des Mieters:

  • Den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Anzeige des Diebstahls oder versuchten Einbruchs und Diebstahls durch den Vermieter bei der Versicherung innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden erfolgt;

  • Innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Bekanntwerden des Sachverhalts bei der Polizeidienststelle oder der Gendarmerie, die dem Ort des Diebstahls am nächsten liegt, Anzeige zu erstatten. Ãœber Ihre Aussage erhalten Sie einen Bericht (Protokoll). Dieser Ansatz ermöglicht es, Suchen auszulösen. Es wird auch der Weg sein, Ihre Verantwortung zu klären, wenn der Dieb einen Unfall verursacht.

 

 

14) - Versicherung und Hilfe

Atlanti Camper-Fahrzeuge sind in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union gegen alle Risiken versichert, die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen dieses Versicherungsvertrags sind in der Agentur erhältlich und eine Kopie dieser Bedingungen kann auf einfache Anfrage vom Mieter zugesandt werden.

 

Die Garantie gilt unter den in den genannten Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Bedingungen und insbesondere für die folgenden Risiken:

  • Zivilrechtliche Haftung ohne Betragsbegrenzung;

  • Schäden bei allen Unfällen am Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von 2.000 € (zweitausend Euro) inklusive Steuer pro Schaden;

  • Naturkatastrophen ;

  • Feuer, Diebstahl, versuchter Diebstahl und Vandalismus mit einer Selbstbeteiligung von 2.000 € (zweitausend Euro) einschließlich Steuern;

  • Glasbruch mit Selbstbehalt von 200 € (zweihundert Euro) inklusive Steuer pro Austausch, wenn der Glasbruch repariert werden kann, ohne dass ein Austausch erforderlich ist, wird kein Selbstbehalt erhoben;

  • Pauschaler Zusatzschutz für Fahrer und Mitfahrer bis zu 250.000 € (zweihundertfünfzigtausend Euro) inklusive Steuer.

 

Die Garantie gilt nicht für:

  • Die Reifenpanne, es sei denn, sie ist Folge oder gleichzeitig mit einer Beschädigung des versicherten Fahrzeugs;

  • Persönliche Effekten, Waren und Tiere des Mieters;

  • Fahrlässigkeit des Mieters wie: versehentliche Pannen oder Kraftstoffmangel, geschlossenes Fahrzeug mit Schlüsseln im Inneren, Verlust oder Bruch der Schlüssel...

 

Das Fahrzeug ist nur für die im Vertrag angegebene Mietdauer versichert. Nach Ablauf dieser Frist ist der Mieter allein für die durch das Fahrzeug verursachten und/oder erlittenen Schäden verantwortlich, es sei denn, die Verlängerung der Mietdauer wird schriftlich vom Vermieter akzeptiert (siehe Artikel 6).

 

Der Selbstbehalt ist der Höchstbetrag, der vom Mieter zu zahlen ist, wenn der Schaden am Fahrzeug von der Versicherung gedeckt ist. Seine Höhe beträgt 2.000 € (zweitausend Euro), wobei das „Basispaket“ für alle Anmietungen enthalten ist.

Es ist nicht zu verwechseln mit dem Betrag oder den Beträgen, die der Vermieter im Falle von Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, vom Mieter verlangen kann.

Der Mieter hat die Möglichkeit, die Optionen „Medium Pack“ oder „Premium Pack“ zu abonnieren, wodurch die Höhe der Selbstbeteiligung auf 1.000 € (eintausend Euro) einschließlich Steuern oder 500 € (fünfhundert Euro) einschließlich Steuern reduziert wird.

Im Schadensfall (gedeckt durch die von Atlanti Camper abgeschlossenen Versicherungspolicen) beläuft sich die von Atlanti Camper zu zahlende Höchstsumme auf den Betrag der Selbstbeteiligung, reduziert auf 1.000 € (eintausend Euro) einschließlich Steuern oder 500 € (fünfhundert Euro) inklusive Steuern, abhängig von der vertraglich vereinbarten Option.

 

 

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls, der während der Anmietung auftritt und das Fahrzeug stilllegt, profitiert der Mieter von dem von Atlanti Camper genehmigten und in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union gültigen 24/7-Assistenzdienst. Diese Hilfe umfasst:

  • Abschleppkosten bis zur Werkstatt des nächstgelegenen Fahrzeughändlers in Höhe von 300 € (dreihundert Euro) einschließlich Steuern;

  • Transport (Rückfahrt zum Wohnort des Fahrers und der Passagiere) mit: Mietwagen, Zug, Flugzeug (Economy Class) oder Taxi über eine Entfernung von 100 (einhundert) Kilometern;

  • Bezahlung der Hotelkosten: maximal 1 (eine) Nacht in Frankreich und maximal 3 (drei) Nächte im Ausland;

  • Gegebenenfalls die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs und der beförderten Personen zum Ausgangspunkt der Anmietung.

 

Alle Hilfskosten, die nach einem Zwischenfall entstehen, der vom Mieter (oder dem Fahrer des Fahrzeugs) zu vertreten ist, gehen vollständig zu seinen Lasten, insbesondere die Rückführung des Fahrzeugs zur Atlanti Camper Agency.

 

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15) - Verfall der Garantie

Die Nichteinhaltung des Vertrages und dieser Allgemeinen Mietbedingungen führt zum Verfall der übernommenen vertraglichen Garantien. Der Mieter haftet dann für den gesamten Schaden unter den Bedingungen des allgemeinen Haftungsrechts.

 

 

16) - Rückgabe des Fahrzeugs

Die Miete endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs, seiner Schlüssel, seiner Originalpapiere und des Zubehörs, das an die Agentur Atlanti Camper gemietet wurde, an einen Mitarbeiter von Atlanti Camper zu dem im Mietvertrag festgelegten Rückgabedatum und -uhrzeit. Erst mit diesem Schritt können Sie den Mietvertrag beenden.

Im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der im Mietvertrag festgelegten Zeiten und ohne Eingreifen eines Mitarbeiters von Atlanti Camper übernimmt der Mieter die Verwahrung, die damit verbundenen Risiken und die Mietkosten bis zu den Öffnungszeiten der Agentur.

Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Fahrzeugs, die zu Komplikationen bei der Bereitstellung nachfolgender Kunden führen kann, werden Gebühren in Höhe von 140 € (einhundertvierzig Euro) einschließlich Steuern pro Stunde Überschreitung erhoben.

Das Fahrzeug ist im gleichen Zustand wie bei Übernahme durch den Mieter zurückzugeben, nämlich innen (Boden, Sitze, Oberflächen, Geschirr, Kühl- bzw. Kühlschrank und Abwassertank) und außen in einwandfreiem Zustand der Sauberkeit. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungsgebühren zu erheben.

 

 

17) – Tickets / Bußgelder

Für während der Mietdauer begangene Straftaten haftet der Mieter. Bei Eingang der Meldung (Protokoll) bei Atlanti Camper werden dem Mieter administrative Bearbeitungskosten in Höhe von 20 € (zwanzig Euro) inkl. MwSt. pro Verstoß/Bußgeld in Rechnung gestellt. Gemäß Artikel L121-2 und L121-3 wird Atlanti Camper die Kontaktdaten des Mieters an das Polizeigericht weitergeben, das ihm eine Anzeige wegen Verstoßes zusendet.

 

 

18) - Risikoübernahmeerklärung und Haftungsausschluss

Atlanti Camper haftet in keinem Fall gegenüber dem Mieter oder einem anderen lizenzierten Fahrer für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum, das während der Mietzeit und danach an Bord des Fahrzeugs zurückgelassen wurde. Der Mieter und/oder zugelassene Fahrer trägt allein alle Risiken im Zusammenhang mit diesen Gütern.

Atlanti Camper genehmigt das kostenlose Parken des Fahrzeugs des Mieters auf seinem Gelände. In diesem Zusammenhang wird der Mieter darüber informiert und akzeptiert, dass das Parken seines Fahrzeugs auf dem Gelände der Firma Atlanti Camper nur für die Dauer der Anmietung gestattet ist. Der Mieter ist informiert und akzeptiert, dass die Firma Atlanti Camper sein Fahrzeug im Schadensfall, bei vermuteter Gefahr oder aus anderen Gründen, die durch die Erfordernisse des Betriebs erforderlich sind, bewegen kann. Der Mieter wird informiert und akzeptiert, dass das Unternehmen Atlanti Camper in keiner Weise als Verwahrer dieses Fahrzeugs und seines Inhalts angesehen werden kann und im Falle von Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs oder seines Inhalts nicht haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug immer versichert ist, dies auf erste Anfrage des Unternehmens Atlanti Camper zu rechtfertigen und allgemein alle gesetzlichen und behördlichen Versicherungspflichten in seiner Obhut einzuhalten.

Atlanti Camper kann gegenüber dem Mieter oder Dritten nicht für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Anmietung ergeben, außer ausschließlich im Falle von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit seinerseits oder einer anderen Verletzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen. . Atlanti Camper haftet nicht für indirekte oder unvorhersehbare Schäden. Diese Bestimmung schließt weder die Haftung von Atlanti Camper für Tod oder Körperverletzung, die aus seinen Handlungen oder Unterlassungen resultieren, noch jede andere Haftung aus, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

Atlanti Camper kann im Falle einer Verletzung seiner vertraglichen Pflichten aufgrund eines zufälligen Ereignisses oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung nicht haftbar gemacht werden.

 

 

19) - Datenschutzgesetz

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Dateien, Computer und Freiheiten wird der Mieter darüber informiert, dass Atlanti Camper eine persönliche Datendatei führt, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrags erhoben wurde. Sie unterliegen einer Verarbeitung, die es Atlanti Camper ermöglicht, die Vermietung und die damit verbundenen Vorgänge, insbesondere die Rechnungsstellung, zu verwalten und dem Mieter gegebenenfalls kommerzielle Informationen zuzusenden.

Sie sind ganz oder teilweise für das Unternehmen Atlanti Camper und seine Partner bestimmt.

Darüber hinaus hat Atlanti Camper in einigen seiner Fahrzeuge ein System installiert, um sie in Echtzeit zu lokalisieren, um die Verwaltung von Diebstahl und Verlust von Fahrzeugen zu erleichtern. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Mieter Atlanti Camper, über das bordeigene Geolokalisierungssystem die Daten zu sammeln und für die oben beschriebenen Zwecke zu verwenden, die die Bestimmung der geografischen Position des Fahrzeugs ermöglichen. Nur die Dienste von Atlanti Camper haben Zugriff auf diese Daten sowie alle Personen, die nach dem Gesetz ein Recht auf Zugriff haben. Diese Daten werden für die Dauer des Vertrags und gegebenenfalls der Untersuchung aufbewahrt.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Mieter:

  • Ein Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme in eine Akte und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten;

  • Ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung von Informationen, die ihn betreffen, indem er seine Anfrage zusammen mit einem Identitätsnachweis per Post an folgende Adresse sendet: Atlanti Camper, 17 rue de la Guillauderie, 44118, LA CHEVROLIERE.

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